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Transparenz - Zahlen und Daten | © Fotolia | Gina Sanders

Informationen zum Thema Missbrauch

Verfahren zur Anerkennung des Leids von Opfern sexuellen Missbrauchs

 

  • Wenn Sie als Minderjährige/-r oder schutz- oder hilfebedürftige/-r Erwachsene/-r sexuellen Missbrauch erlebt haben, können Sie sich nun an die unabhängigen Ansprechpersonen der zuständigen (Erz-)Diözese, Ordensgemeinschaft oder der Caritas wenden. Die Entgegennahme der Anträge auf Anerkennung des Leids erfolgt für den Bereich der Caritas in der Erzdiözese München und Freising über die unabhängigen Ansprechpersonen Dr. Martin Miebach (Rechtsanwalt) und Kirstin Dawin (Diplompsychologin).
  • Die unabhängigen Ansprechpersonen führen mit Ihnen ein Gespräch und können beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützen.
  • Der Antrag wird von den Ansprechpersonen an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weitergeleitet. Die UKA ist bundesweit tätig, sodass bundesweit im Sinne einer Gleichbehandlung mit vergleichbaren Entscheidungen zu rechnen ist. Ihr gehören Fachleute aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie an. Die Kommissionsmitglieder stehen in keinem Anstellungsverhältnis mit der katholischen Kirche und arbeiten weisungsunabhängig. 
  • Die UKA legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.
  • Die Geschäftsstelle der UKA informiert die betroffene Person sowie die zuständige Diözese und zahlt die festgelegte Summe direkt aus.
  • Auch Personen, die bereits einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt haben, können einen neuen Antrag stellen. Hierfür steht ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung, das ebenfalls gemeinsam mit der unabhängigen Ansprechperson ausgefüllt werden kann.

 

Unabhängige Ansprechpersonen

Downloads

231,25 KB
Antragsformular Anerkennung des Leids (beschreibbar)
231,25 KB
181,38 KB
Antragsformular Anerkennung des Leids (handschriftlich)
181,38 KB
176 KB
Antragsformular erneuter Antrag (beschreibbar)
176 KB

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