Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising ist die institutionelle Zusammenfassung und Vertretung der kirchlichen Caritas. Er wirkt an der Gestaltung des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens mit und trägt zur Glaubwürdigkeit der kirchlichen Verkündigung in der Öffentlichkeit bei.
Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising wurde 1922 gegründet und ist ein Verband der freien Wohlfahrtspflege. Er untersteht der Aufsicht des Erzbischofs von München und Freising. Die Rechtsform des Caritasverbands ist ein eingetragener Verein und als solcher ist er eine Gliederung des Deutschen Caritasverbands e.V. sowie korporatives Mitglied des Deutschen Caritasverbands, Landesverband Bayern e.V.
v.l.n.r. Thomas Schwarz, Prof. Dr. Hermann Sollfrank (Vorsitzender), Gabriele Stark-Angermeier
Der Vorstand des Diözesan-Caritasverbands besteht aus drei Mitgliedern. Er ist hauptamtlich tätig, leitet den Verband und führt dessen Geschäfte in eigener Verantwortung. Er handelt dabei im Rahmen der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands sowie der Beschlüsse des Aufsichtsrats und der Delegiertenversammlung. Der Vorstand wird unter Würdigung des Vorschlags des Aufsichtsrats vom Erzbischof von München und Freising bestellt. Der/die Vorstandsvorsitzende ist der/die Diözesan-Caritasdirektor/in. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt in der Regel fünf Jahre.
Dem Vorstand beigeordnet ist der Caritaspräses. Der Caritaspräses sorgt gemeinsam mit dem Vorstand dafür, dass der Dienst für die Menschen sich nicht bloß im Fachlichen erschöpft, sondern die sakramentale Mitte der Caritas mit ihren Einrichtungen und Diensten sowie die Rückbindung an die Ortsgemeinden gestärkt wird.
Pfarrer Bauer ist der erste Caritaspräses im Erzbistum. Die Funktion wurde neu geschaffen, um Leitungsaufgaben und priesterlichen Dienst klar zu trennen und die bisherige Doppelbelastung aufzuheben. Er bleibt weiterhin Pfarrer der Pfarrgemeinde Christkönig in München-Nymphenburg.
Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die ordnungsgemäße Erfüllung alle Aufgaben des Vorstands zu überwachen sowie über die zustimmungspflichtigen Geschäfte zu beschließen (§ 19 der Satzung des Caritasverbands). Der Aufsichtsrat unterstützt und berät den Vorstand in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und in Fragen der strategisch-konzeptionellen Ausrichtungen.
In der Regel tagt der Aufsichtrat einmal pro Quartal. Er lässt sich dabei vom Vorstand regelmäßig über die Lage, die Entwicklung und über grundsätzliche Fragen der Arbeit des Caritasverbands berichten. Die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats ist grundsätzlich ehrenamtlich. Die Delegiertenversammlung kann beschließen, dass den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine angemessene Entschädigung gewährt wird. Die Höhe der Entschädigung bedarf der Zustimmung des Erzbischofs von München und Freising.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat sind einschlägige fachliche Kompetenzen und berufliche Erfahrung sowie Unabhängigkeit, Objektivität und das Vorhandensein der erforderlichen Zeitressourcen.
Die Delegiertenversammlung des Caritasverbands ist ein zentrales Organ des Verbands und wird durch die Vorsitzende des Aufsichtsrats einberufen. Der Versammlung obliegt in wesentlichen Bereichen die alleinige Beschlussfassung, unter anderem für
Zur Delegiertenversammlung gehört auch der Caritas-Ausschuss. Dieses mehrmals im Jahr tagende Gremium befasst sich mit sozialpolitischen und caritativ-inhaltlichen Fragen und bereitet die jährlich stattfindende Delegiertenversammlung vor. Der Caritas-Ausschuss besteht aus bis zu zwölf Mitgliedern der Delegiertenversammlung. Der/die Vorsitzende der Delegiertenversammlung und der Diözesan-Caritasdirektor/die Diözsan-Caritasdirektorin nehmen beratend an den Sitzungen teil. Der Caritas-Ausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n, der/die automatisch Mitglied im Aufsichtsrat wird.
Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising hat einen Ethikrat ins Leben gerufen. Initiator Caritasdirektor Prälat Hans Lindenberger: „Der Ethikrat soll Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen für alte und behinderte Menschen und Seelsorgern Beratung und Hilfestellung in schwierigen Entscheidungslagen geben.“
In der Praxis auftauchende ethische Fragen werden aufgegriffen und beraten (Fallberatung). Arbeitshilfen werden entwickelt und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Schließlich wird der Aufbau von Kompetenzen und Ressourcen für Ethikberatung bzw. ethische Fallbesprechungen in Einrichtungen und Diensten unterstützt.
Ziel ist die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Leitungsverantwortlichen und der Seelsorgerinnen und Seelsorger, die in der Begleitung, Betreuung und Versorgung in den Einrichtungen und Diensten der Alten- und Behindertenhilfe und in den Pfarrgemeinden tätig sind.
Ethische Fragestellungen stellen sich täglich, insbesondere wenn es um die Erfassung und Umsetzung des Willens der Betreuten geht.
Haupt- und ehrenamtliche Tätigkeit ergänzen sich. Wir unterstützen die ehrenamtlichen sozialcaritativen Dienste und Selbsthilfegruppen, achten ihre Selbständigkeit und arbeiten partnerschaftlich mit ihnen zusammen. Wir beziehen sie ebenso wie unsere Mitglieder in unsere Entscheidungen ein.
Unser Führungs- und Umgangsstil ist kooperativ. Das partnerschaftliche Miteinander basiert auf gegenseitiger Achtung. Die Arbeit jeder Berufsgruppe und jede einzelne Person hat ihren Wert für das Ganze. Wir fördern die fachlichen, persönlichen und religiösen Entwicklungsmöglichkeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen.
Die Geschichte des Caritasverbands der Erzdiözese München und Freising e.V.
Wo immer Christen ihren Glauben leben, da kümmern sie sich auch um Menschen in Not. Caritas als tätige Nächstenliebe ist so alt wie die Kirche. Früher waren es vor allem die Klöster, die Kranke pflegten und Fremde und Arme verköstigten. Im Laufe des 19. Jahrhunderts schlossen sich dann christliche Bürger zu Wohltätigkeitsvereinen zusammen.
Aufbruch nach dem Krieg
Am Anfang der organisierten Caritas standen das Leid und die Verwüstung des 1. Weltkriegs. Die katholischen Elisabethenvereine, Vinzenzvereine und Fürsorgeeinrichtungen gründeten 1922 den Caritasverband für die Erzdiözese München und Freising, um ihre Kräfte zu bündeln und noch effektiver zu helfen. In den ersten Jahren machte sich besonders Pater Rupert Mayer SJ um die Caritas verdient.
Not kann jeden treffen
Fast jeder kennt jemanden, der selbst oder dessen Angehörige schon einmal im Leben Hilfe durch die Caritas erfahren haben: Ausgebombte, die von der Caritas nach dem 2. Weltkrieg Kleidung und Lebensmittel bekamen. Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, die in Oberbayern aufgenommen wurden. Heimkehrer aus der Kriegsgefangenenschaft, denen die Caritas bei der Wiedereingliederung half.
Vor 100 Jahren, am 10. Februar 1922, hat sich der Diözesan-Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. gegründet.
Das „Flammenkreuz“ ist das Zeichen des Deutschen Caritasverbandes und steht für die „Marke Caritas“. Jeder von uns achtet auf Markenzeichen, sucht nach Qualität, auf die man sich verlassen kann. Was verbinden Menschen mit der „Marke Caritas“? Berufliche Kompetenz, menschliche Zuwendung, gelebte christliche Nächstenliebe werden mit der Caritas verbunden.
Die Caritas ist eine der wichtigen Säulen der Kirche, des christlichen Lebens. Dieses verdichtet sich auf ein Zeichen, nämlich auf das Kreuz hin – die Senkrechte Ausdruck der Beziehung Gott und Mensch, die Waagrechte Ausdruck der Verantwortung der Menschen untereinander und füreinander. Jesus Christus, für den dieses Kreuz steht, lebte immer in tiefer Beziehung zu Gott und hatte zugleich ein waches Gespür für die Menschen, besonders für die in Not und Bedrängnis. Er lebte ein Leben, das andere begeisterte und entflammte.
Das Signet der Caritas ist ein Kreuz, das Flammen schlägt. Wer dieses Flammenkreuz sieht, dem sollte es warm werden ums Herz: Er sollte wissen dürfen, dass er hier Beistand und Hilfe erwarten kann; er sollte erfahren, dass ihm unter diesem Zeichen Menschenfreundlichkeit und Liebe begegnet.
Unter dieses Kreuz mit den Flammen der Liebe hat sich die Caritas gestellt. Es zeigt, wo wir stehen, was uns wichtig ist, wofür wir uns einsetzen. Alle, die sich beruflich oder ehrenamtlich in der Caritas engagieren, sind eingeladen, dieses Verbandszeichen als Anstecknadel zu tragen. Bei Ehrungen wird das Flammenkreuz als Silberne oder Goldene Ehrennadel verliehen.
1962 wurde dieses Caritassignet von dem Grafiker Bert Jäger entworfen. Es ist als Markenzeichen und Logo des Caritasverbandes rechtlich geschützt und dient der Wahrung der verbandlichen Identität. 1987 wurde dieses Zeichen in die Satzung des Deutschen Caritasverbandes aufgenommen.