Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für das Vertrauen, das Klientinnen und Klienten, Förderer und Kooperationspartner uns entgegenbringen. Dabei ist Transparenz kein Selbstzweck, sondern sie dient der Information verschiedener Anspruchsgruppen und ist die Basis für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Für die Einlösung unseres Versprechens „Nah. Am Nächsten“ sind deshalb solide Finanzierungsverhältnisse und eine geordnete Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Auskünfte über Spendeneinnahmen, die Organisationsstruktur oder auch das Leistungsangebot, absolute Notwendigkeit.
Diese Informationen zu teilen und gebündelt zugänglich zu machen ist für uns selbstverständlich. Wir orientieren uns dabei an den empfohlenen Transparenzstandards von Caritas und Diakonie und stellen wesentliche Informationen, die auch im Geschäftsbericht verankert sind hier in kompakter Form zur Verfügung.
Als gemeinnütziger Verein sind wir nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufzustellen. Gleichwohl hat sich der Diözesan-Caritasverband München und Freising aus Transparenzgründen durch seine Satzung verpflichtet, einen Jahresabschluss einschließlich Lagebericht im Sinne des § 264 Abs. 1 HGB entsprechend deutschen handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellen und Jahresabschluss sowie Lagebericht gemäß 317 Abs. 1 HGB prüfen zu lassen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die für große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB) geltenden Regelungen angewandt.
Seit 1996 unterzieht sich der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V. jährlich einer freiwilligen und unabhängigen, intensiven Prüfung durch das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Seither erhielten wir das DZI-Spendensiegel durchgängig. Es bescheinigt den verantwortungsvollen Umgang mit den uns anvertrauten Mitteln. Nach DZI-Maßstab ist der Anteil unserer Werbe- und Verwaltungskosten an den Gesamtausgaben niedrig (unter 10 Prozent). Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt des Gütesiegels ist die Veröffentlichung der Gehälter der Verbandsspitze. Aus Datenschutzgründen veröffentlichen wir die einzelnen Gehälter der Vorstände und Geschäftsleitungen nicht. Im Berichtsjahr 2021 betrug das Arbeitnehmerbrutto der drei Vorstandsmitglieder und fünf Geschäftsleitungen, welche für die Geschäftsbereiche Altenhilfe, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Soziale Dienste sowie Aus- und Fortbildung verantwortlich sind, insgesamt
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.
Hirtenstraße 2 - 4
80335 München
Gründungsjahr: 1922
Name und Funktion wichtiger Entscheidungsträger
Organe des Caritasverbands der Erzdiözese München und Freising e.V.
Es sind die Mitarbeiter/-innen des Caritasverbands, die den Dienst am Menschen im Sinne der Kompetenzaussage „Nah. Am Nächsten“ tun. Am 31.12.2021 waren im Diözesan-Caritasverband 9.979 Personen beschäftigt, 8.261 Frauen (83 %) und 1.718 Männer (17 %). Das entspricht einem Plus von 2,1 % gegenüber dem Vorjahr (9.777 Beschäftigte am 31.12.2020). Zum Stichtag waren 520 schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen beschäftigt sowie 235 Auszubildende, darunter 166 junge Frauen. In der gesamten Belegschaft sind 112 Nationalitäten vertreten.
Fast zwei Drittel der Beschäftigten (6.553) arbeiten in Teilzeit, 34,3 % der Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit (3.426). Der Altersdurchschnitt der Belegschaft beträgt 46,4 Jahre; die Mitarbeitenden sind im Mittel seit 8,7 Jahren beim Caritasverband angestellt. Auf der Führungsebene 1 – darunter sind Geschäftsleitungen, Abteilungs- und Stabsstellenleitungen zu verstehen – sind knapp 43 % der Führungskräfte weiblich, auf der Führungsebene 2, die unter anderem Kreisgeschäftsführungen, Gebietsleitungen, direkt einer Geschäftsleitung zugeordnete Einrichtungsleitungen und Fachdienstleitungen umfasst, 56 %. Um weibliche Führungskräfte noch mehr zu stärken, rief der Caritasverband das „NFF – Netzwerk für Frauen in Führungspositionen“ ins Leben. Denn starke Netzwerke sind ein wichtiger Erfolgsfaktor. Im Rahmen einer digitalen Veranstaltungsreihe tauschen sich Gleichgesinnte aus, lernen voneinander, erhalten Feedback, entwickeln gemeinsam neue Ideen. Impulsgeberin war beispielsweise im März 2022 die Direktorin der neu geschaffenen Bundesstiftung für Gleichstellung Lisi Maier.
Die Bilanz zum 31.12.2021
Erträge – Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2021 bis
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 HGB) aufgestellt. Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen über einen Zeitraum von zwei Jahren zeigt die nachfolgende Übersicht zum Download.
Einsatz der ideelen Mittel 2021
Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch Wirtschaftsprüfer
Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V. hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang – sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 von der CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, prüfen lassen. Die Wirtschaftsprüfer haben die Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung in Jahresabschluss und Lagebericht. Die Wirtschaftsprüfer sind der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON bestätigt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Zusätzlich bescheinigt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Vereins vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Die CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat nach der in den Monaten November 2021 (Vorprüfung) und Februar bis April 2022 durchgeführten Jahresabschlussprüfung dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 unter dem Datum 06.05.2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Im Rahmen unserer Compliance-Organisation haben wir eine Stelle zur Meldung von Straftaten und Fehlverhalten im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes eingerichtet. Dabei haben wir uns für eine externe Ombudsfrau entschieden, die die Funktion einer Vertrauensanwältin hat. Frau Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob aus Frankfurt am Main steht allen Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und ggf. Dritten als Ansprechpartnerin zur Verfügung, die einen vertraulichen Hinweis bei einem Verdacht auf eine Straftat oder sonstigem Fehlverhalten abgeben möchten, wie zum Beispiel Korruption, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz, Machtmissbrauch, Nötigung und Freiheitsberaubung.
Durch Weitergabe solcher Hinweise an die benannte interne Ansprechperson haben wir die Möglichkeit, diesen Vorkommnissen nachzugehen, sie aufzuklären und zu unterbinden sowie Schaden von der Organisation abzuwenden.
Hinweise werden nach Prüfung durch die Vertrauensanwältin an die benannte interne Ansprechperson nur weitergegeben, wenn die/der Hinweisgeber/-in dazu ihr/sein ausdrückliches Einverständnis erklärt. Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht von Frau Dr. Jacob ist sichergestellt, dass die Identität von Hinweisgebern zuverlässig geschützt und gegenüber dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. oder Dritten nicht offengelegt wird.
Die Vertrauensanwältin soll bestehende und bewährte interne Meldewege nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Selbstverständlich können und sollen sich Mitarbeiter/-innen auch weiterhin an ihre Vorgesetzten wenden. Mit der Berufung der Vertrauensanwältin möchten wir einen zusätzlichen Weg für diejenigen eröffnen, die Angst vor Repressalien haben, Nachteile durch ihre Verdachtsäußerung befürchten oder sich auch schlichtweg unsicher hinsichtlich ihres Verdachts fühlen.
Hinweisgeber/-innen können mit Frau Dr. Jacob und Herrn Dr. Buchert per Telefon, Fax, E-Mail, oder postalisch in Kontakt treten. Frau Dr. Jacob wird von Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert aus derselben Kanzlei vertreten.
Die Ombudspersonen stehen Mitarbeitern und ggf. Dritten auch gerne beratend und für ein persönliches Gespräch zur Seite. Ihre Inanspruchnahme ist nicht mit Kosten verbunden.
Adresse: Buchert Jacob & Partner, Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt a.M.
Telefon: 069-71033330 oder 069 71033534
Fax:
E-Mail: dr-jacob@dr-buchert.de oder dr-buchert@dr-buchert.de
Bild: Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert & Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob
Die Pater-Rupert-Mayer-Stiftung fördert den Caritasverband in besonderem Maße. Im Juni 2021 konnten 151.000 Euro für die Projekte des Caritasverbands ausgeschüttet werden. Mehr Informationen zu der Pater-Rupert-Mayer-Stiftung finden Sie auf der Website.
Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. unterzieht sich seit fast 25 Jahren freiwillig der unabhängigen, intensiven Prüfung durch das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen, kurz DZI. Seither erhält unser Verband, als Zeichen der Vertrauenswürdigkeit, das DZI-Spenden-Siegel. Es bescheinigt den verantwortungsvollen Umgang mit den anvertrauten Mitteln.
Der Anteil unserer Werbe- und Verwaltungskosten liegt bei unter 10 Prozent und fällt damit in die DZI-Einstufung niedrig. Das DZI-Spenden-Siegel tragen derzeit rund 230 Organisationen.
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) ist ein unabhängiges wissenschaftliches Dokumentationszentrum sozialer Arbeit. Als Stiftung bürgerlichen Rechts wird es getragen vom Berliner Senat, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, dem Deutschen Städtetag und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Seit 1992 vergibt die Stiftung nach umfassender Prüfung das Spenden-Siegel an gemeinnützige Organisationen, die überregional Spenden sammeln.
Der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland vergeben alle zwei Jahre einen Transparenzpreis, der jeweils eine kleine und eine große Organisationen würdigt, die mit hervorragender Berichterstattung über Ziele, Leistungsangebote, Finanzen, Strukturen und Arbeitsweise informieren. Im Rahmen der Preisverleihung 2017 erhielt unser Diözesan-Caritasverband die erstmals vergebene Auszeichnung „Transparentes Unternehmen in Caritas und Diakonie“. Sie ist ein Gütesiegel, mit dem die beiden großen Wohlfahrtsverbände das Bemühen einzelner Mitgliedsorganisationen um Transparenz würdigt.