Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising ist die institutionelle Zusammenfassung und Vertretung der kirchlichen Caritas. Er wirkt an der Gestaltung des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens mit und trägt zur Glaubwürdigkeit der kirchlichen Verkündigung in der Öffentlichkeit bei.
Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising wurde 1922 gegründet und ist ein Verband der freien Wohlfahrtspflege. Er untersteht der Aufsicht des Erzbischofs von München und Freising. Die Rechtsform des Caritasverbands ist ein eingetragener Verein und als solcher ist er eine Gliederung des Deutschen Caritasverbands e.V. sowie korporatives Mitglied des Deutschen Caritasverbands, Landesverband Bayern e.V.
v.l.n.r. Thomas Schwarz, Prof. Dr. Hermann Sollfrank (Vorsitzender), Gabriele Stark-Angermeier
Der Vorstand des Diözesan-Caritasverbands besteht aus drei Mitgliedern. Er ist hauptamtlich tätig, leitet den Verband und führt dessen Geschäfte in eigener Verantwortung. Er handelt dabei im Rahmen der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands sowie der Beschlüsse des Aufsichtsrats und der Delegiertenversammlung. Der Vorstand wird unter Würdigung des Vorschlags des Aufsichtsrats vom Erzbischof von München und Freising bestellt. Der/die Vorstandsvorsitzende ist der/die Diözesan-Caritasdirektor/in. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt in der Regel fünf Jahre.
Dem Vorstand beigeordnet ist der Caritaspräses. Der Caritaspräses sorgt gemeinsam mit dem Vorstand dafür, dass der Dienst für die Menschen sich nicht bloß im Fachlichen erschöpft, sondern die sakramentale Mitte der Caritas mit ihren Einrichtungen und Diensten sowie die Rückbindung an die Ortsgemeinden gestärkt wird.
Pfarrer Bauer ist der erste Caritaspräses im Erzbistum. Die Funktion wurde neu geschaffen, um Leitungsaufgaben und priesterlichen Dienst klar zu trennen und die bisherige Doppelbelastung aufzuheben. Er bleibt weiterhin Pfarrer der Pfarrgemeinde Christkönig in München-Nymphenburg.
Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die ordnungsgemäße Erfüllung alle Aufgaben des Vorstands zu überwachen sowie über die zustimmungspflichtigen Geschäfte zu beschließen (§ 19 der Satzung des Caritasverbands). Der Aufsichtsrat unterstützt und berät den Vorstand in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und in Fragen der strategisch-konzeptionellen Ausrichtungen.
In der Regel tagt der Aufsichtrat einmal pro Quartal. Er lässt sich dabei vom Vorstand regelmäßig über die Lage, die Entwicklung und über grundsätzliche Fragen der Arbeit des Caritasverbands berichten. Die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats ist grundsätzlich ehrenamtlich. Die Delegiertenversammlung kann beschließen, dass den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine angemessene Entschädigung gewährt wird. Die Höhe der Entschädigung bedarf der Zustimmung des Erzbischofs von München und Freising.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat sind einschlägige fachliche Kompetenzen und berufliche Erfahrung sowie Unabhängigkeit, Objektivität und das Vorhandensein der erforderlichen Zeitressourcen.